Die Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen ist rechtskräftig. Im dritten Anlauf bestätigte der Bundesgerichtshof jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin, das den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihm für die Dauer von vier Jahren verboten hat, die Tätigkeit eines niedergelassenen Chirurgen, Sportmediziners und Arztes […]
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