Die vom Bund beschlossene und seit dem 15. Mai 2013 geltende Änderung der Geflügelpest-Verordnung ermöglicht es nun, dass Geflügel wieder grundsätzlich im Freien gehalten werden darf. Bislang war die Aufstallung im ganzen Land die Regel, nun ist sie zur strikten Ausnahme gemacht worden. Von dieser Aufhebung der allgemeinen Aufstallungspflicht profitiert unter anderem in der Gemeinde [...]
↧