Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist nicht möglich und nicht geschuldet. Bei automatischen Türen ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nur anzunehmen, wenn unerwartete atypische Funktionen vorliegen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Ehepaares wegen Schmerzensgeld für die von ihrer Tochter erlittenen Schmerzen aufgrund eines eingeklemmten [...]
↧